Nicht selten übernehmen sich Personen finanziell und können ihre Kreditverbindlichkeiten nicht mehr abbezahlen bzw. haben sich durch andere Gegebenheiten überschuldet. Reichen die Einkünfte nicht mehr aus, die Forderungen der Gläubiger abzubezahlen, liegt eine Überschuldung vor. Gleiches gilt auch für Unternehmer. Wird mit einem Unternehmen kein Gewinn mehr erwirtschaftet und übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, ist der Betrieb ebenfalls überschuldet. Zur Vermeidung, dass der Schuldner von nun an jahrelang (bzw. bis an das Ende seines Lebens) nur Schulden abbezahlt, ohne die Aussicht zu haben, noch einmal „neu“ anzufangen, sieht das Gesetz ein Insolvenzverfahren vor. Dies soll helfen, die noch vorhandene Vermögensmasse und das Einkommen des Schuldners unter Berücksichtigung der Gewährung des Existenzminimums des Schuldners, prozentual an die Gläubiger zu verteilen und einen Restschulderlass zu erlangen.
Wir unterstützen Schuldner bei dem Versuch, den Gläubigern einen außergerichtlichen Ratenzahlungsplan anzubieten, um über eine zumutbare Dauer einen Teil der Verbindlichkeiten zu tilgen und somit ein Insolvenzverfahren zu vermeiden, was wiederum Kostenersparnisse mit sich bringt. Auch helfen wir Ihnen, ein von der Insolvenz bedrohtes Unternehmen zu sanieren. Sollte das Insolvenzerfahren eröffnet werden, ist es unsere Aufgabe, für den Schuldner im Kontakt mit dem jeweiligen Insolvenzverwalter/ Treuhänder zu stehen und das Insolvenzverfahren mit zu begleiten.